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Stillegungen von Trinkwasserinstallationen (z.B. in den Ferien o. bei verordneten Betriebsunterbrechungen im Zuge von Maßnahmen gegen das Coronavirus)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Maßnahmen gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie Wohnungen eine längere Zeit nicht genutzt werden können (z.B. Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime...). Dann muss die Trinkwasser-Installation dort vorübergehend stillgelegt werden. Was Sie dabei zu berücksichtigen haben, finden Sie im Informationsblatt des DVGW vom 24.03.2020.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Lützkendorf unter der Telefonnummer 03462/542535 bzw. 0163/5900425 jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Franz-Xaver Kunert; M.Sc

Verbandsgeschäfstführer                                                                                                                                                                                      

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Vorrübergehende Stilllegungen von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden (z.B. in den Ferien o. bei verordneten Betriebsunterbrechungen im zuge von Maßnahmen gegen das Coronavirus)
(c) Nadine Ewert
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© Nadine Ewert E-Mail

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