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Aktuelles

Neue einheitliche Abwassergebühr rückwirkend ab 01.01.2020

In ihrer Sitzung am 24.06.2020 hat die Verbandsversammlung des ZWA Bad Dürrenberg unter anderem die neue Abwassergebührensatzung, welche das Ergebnis der extern durchgeführten Gebührenkalkulation für Abwasser enthält, ab dem 01.01.2020 beschlossen. Zum 31.12.2019 endete die Kalkulationsperiode 2017 – 2019 des ZWA Bad Dürrenberg für die Mengengebühr sowie die Grundgebühr.

Im Ergebnis der Gebührenkalkulation in der Sparte Abwasser kommt es in der aktuellen Kalkulationsperiode 2020-2022 zu einer Zusammenlegung der Entsorgungsgebiete und somit erstmals zu einer einheitlichen Gebühr im gesamten Verbandsgebiet. Für das ehemalige Entsorgungsgebiet II (ehemaliger AZV Saale-Rippachtal) hatte die individuelle Gebührenkalkulation für dieses Entsorgungsgebiet eine Senkung der Schmutzwassergebühr über den Kalkulationszeitraum zum Ergebnis. Für das ehemalige Entsorgungsgebiet I hatte die individuelle Gebührenkalkulation für dieses Entsorgungsgebiet eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr über den Kalkulationszeitraum zum Ergebnis. Die nun, im Ergebnis der umfangreichen Abstimmungen in Arbeitsberatungen und Verbandsversammlung, beschlossene gemeinsame Mengengebühr für Schmutzwasser im Verbandsgebiet des ZWA Bad Dürrenberg entwickelt sich einheitlich auf 3,30 €/m³ im aktuellen Kalkulationszeitraum, wodurch die vorgenannten deutlichen Effekte etwas aufgefangen werden. Der Grundpreis beträgt ab 2020 einheitlich 12,00 €/Monat für den Zähler Qn 2,5 bzw. Q 3/4. Die Niederschlagswassergebühr beläuft sich auf 1,49 €/m³. Daneben reduziert sich die Bürgermeisterkanalgebühr auf 0,42 €/m³.

Die Ursachen dieser vornehmlich steigenden Preisentwicklung liegen – wie auch in der Sparte Trinkwasser – in deutlich erhöhten Bau- sowie Strom-, Personal- und allgemeinen Betriebskosten. So mussten beispielsweise im Jahr 2019 Kostensteigerungen für die Klärschlammentsorgung von 250 %, aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen und daraus resultierender Flächenkonkurrenzen im Bereich der bisherigen landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung in Kauf genommen werden.

Künftige Investitionen werden – Stand heute – durch die europäischen und nationalen Fördermittelgeber zunehmend weniger durch Fördermitteleinnahmen mitfinanziert werden. Zudem setzt sich der in den letzten Jahren beobachtbare Trend der Baupreisentwicklung absehbar weiter fort. Hier sind schon heute geeignete Mittel zu ergreifen, um für notwendige Reinvestitionen vorzusorgen und somit eine spätere ökonomische Überlastung der Gebühren- und auch der Beitragszahler zu vermeiden. Dies soll durch die nun einheitliche Anwendung eines kalkulatorischen Zinssatzes sowie der Abschreibung des Anlagevermögens auf Wiederbeschaffungszeitwert ermöglicht werden.

Wie auch im Rahmen der Entgeltkalkulation Trinkwasser sowie in Folge der Beschlussfassung des neuen Preisheftes wird der ZWA Bad Dürrenberg seine Entgelt- und Gebührenzahler individuell über die konkreten Entwicklungen, wie z.B. die Anpassung der gezahlten Abschläge informieren.

Der Gesamtthemenkomplex „Derivatgeschäfte“ beschäftigt den ZWA Bad Dürrenberg nach wie vor in der inhaltlichen Aufarbeitung. Nach der begonnen rechtlichen Aufarbeitung wurde die Fragestellung nun auch im Rahmen der derzeitigen Kalkulation berücksichtigt. Für die Vorauskalkulation wurde hierbei im ehemaligen Entsorgungsgebiet I auf einen kalkulatorischen Zinssatz umgestellt, welcher im Entsorgungsgebiet II bereits in der letzten Kalkulationsperiode Anwendung gefunden hat. Im Rahmen der Nachkalkulation wurde ein Anteil der Gesamtzinsen als mutmaßlich spekulativer Zinsanteil vom gebührenfähigen Aufwand abgezogen. Zu dieser Verfahrensweise steht der ZWA Bad Dürrenberg im Austausch mit den zuständigen Aufsichtsbehörden. Die nunmehrige Gebührenkalkulation entspricht im Rahmen der Aufarbeitung des Themenkomplexes „Derivatgeschäfte“ den diesbezüglichen verbindlichen Handlungshinweisen des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt sowie der aktuellen Auffassung des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt zum Umgang mit Zinsen aus spekulativen Derivatgeschäften.

© Nadine Ewert E-Mail

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