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Aktuelles

Neue Trinkwasserpreise ab 01.01.2020

In ihrer Sitzung am 11.12.2019 hat die Verbandsversammlung des ZWA Bad Dürrenberg unter anderem das neue Preisheft, welches das Ergebnis der Preiskalkulation für Trinkwasser enthält, ab dem 01.01.2020 beschlossen. Zum 31.12.2019 endet die aktuelle Kalkulationsperiode des ZWA Bad Dürrenberg für den Leistungspreis / Mengenpreis sowie den Grundpreis.

Die externe Kalkulation konnte noch nicht über alle Sparten abgeschlossen werden. Da im privatrechtlichen Sektor, dem das Trinkwasser zuzuordnen ist, das Leistungsentgelt mit Abnahme des Trinkwassers und somit zum 01.01.2020 entsteht, wurde zunächst für die Sparte Trinkwasser die Entgeltkalkulation 2020-2022 seitens des extern beauftragten Kalkulators neu erstellt.

Im Ergebnis der Entgeltkalkulation in der Sparte Trinkwasser entwickelt sich der Leistungspreis / Mengenpreis von 1,56 €/m³ im bisherigen Kalkulationszeitraum 2017-2019  auf 2,01 €/m³ im Kalkulationszeitraum 2020-2022. Der Grundpreis entwickelt sich zudem von 9,00 €/Monat für den Zähler Qn 2,5 bzw. Q 3/4 im bisherigen Kalkulationszeitraum 2017-2019 auf 12,00 €/Monat für den Zähler Qn 2,5 bzw. Q 3/4 im Kalkulationszeitraum 2020-2022.

Die Ursachen dieser Preisentwicklung sind in deutlich erhöhten Bau- sowie Strom-, Personal- und Allgemeinkosten, vor allem aber in einem erhöhten Erneuerungsaufwand im Trinkwassernetz begründet. Das Trinkwassernetz ist an einigen Stellen inzwischen mehrere Jahrzehnte alt, was sich in einer zunehmenden Rohrbruchhäufigkeit sowie daraus resultierenden steigenden Wasserverlusten in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt hat. Diesem Trend muss der Verband jetzt begegnen und das Netz auf diesem Wege fit für die Zukunft halten.

Der Gesamtthemenkomplex „Derivatgeschäfte“ beschäftigt den ZWA Bad Dürrenberg nach wie vor in der inhaltlichen Aufarbeitung. Nach der begonnen rechtlichen Aufarbeitung wurde die Fragestellung nun auch bereits im Rahmen der derzeitigen Kalkulation berücksichtigt. Für die Vorauskalkulation wurde hierbei auf einen kalkulatorischen Zinssatz umgestellt, für die Nachkalkulation wurde ein Anteil der Gesamtzinsen aus dem Entgelt liquidiert. Damit entspricht der ZWA Bad Dürrenberg der derzeitigen Auffassung des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt zum Umgang mit Zinsen aus spekulativen Derivatgeschäften. Die Aufarbeitung dieses Themenkomplexes ist dennoch noch nicht abgeschlossen. Daher kann sich im Rahmen der weiteren Aufarbeitung in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden sowie im Rahmen des Abschlusses der Gebührenkalkulation für die Kalkulationsperiode 2020-2022 weiterer Anpassungsbedarf ergeben. Dies bleibt dem finalen Abschluss der Gesamtkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2020-2022 vorbehalten, der voraussichtlich im ersten Quartal 2020 erfolgen wird.

© Nadine Ewert E-Mail

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