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Urteil des Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt vom 24.01.2017

Der ZWA Bad Dürrenberg wird nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes des Landes Sachsen Anhalt vom 24.01.2017, wonach die Veranlagung der Abwasserbeiträge verfassungsgemäß ist, ebenso wie die anderen Verbände in Sachsen-Anhalt, sofort an die Festsetzung der Zahlungsfrist für die Grundstücke gehen, welche noch nie von einem öffentlichen Träger der Abwasserentsorgung (Gemeinde oder Verband) erhalten haben. 

Nachdem die Berechtigung zur Beitragserhebung dieser Abwasserbeiträge bestätigt wurde, waren sich alle Mitglieder der Verbandsversammlung des ZWA Bad Dürrenberg am 25.01.2017 einig, dass es dringend erforderlich ist, für die Grundstücksbesitzer Klarheit zu schaffen. Damit werden in den nächsten Wochen ca.347 Zahlungsaufforderungen an die Beitragspflichtigen versandt, welche erstmalig herangezogen werden. 134 Grundstückseigentümer haben ihren Beitrag bereits bezahlt. 

Der ZWA Bad Dürrenberg weist darauf hin, dass die Abgabenordnung Billigkeitsregelungen zulässt und Anträge auf Ratenzahlung von Beitragszahlern gern angenommen werden.

gez. Dipl.-Phys. Michaelis

Verbandsgeschäftsführerin  

 

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Urteil des Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt vom 24.01.2017
Urteil des Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt vom 24.01.2017 [(c) Nadine Ewert]
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© Nadine Ewert E-Mail

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